Der Schulelternrat ist ein gesetzlich festgelegtes und für die Elternvertretung das wichtigste Gremium, das sich aus je zwei Eltern (Vertreter und Stellvertreter)  jeder Klasse zusammensetzt. Aus diesem Kreis wird der Vorstand des Schulelternrats (Vorsitzende(r) und Stellvertreter/-in) gewählt. Elternvertreter werden auf 2 Jahre gewählt. Der Schulelternrat entsendet 2 Vertreter in die Gesamtkonferenz sowie Delegierte in den Stadt- und Kreiselternrat.

Aufgaben des Schulelternrates

Der Schulelternrat berät über Fragen, die für die Schule von besonderer Bedeutung sind. Der Schulelternrat berät und unterstützt durch seine Aktionen Schüler/-innen und Lehrer/-innen der Schule bei der Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten gleichermaßen; erklärtes Ziel des Schulelternrates ist es, die schulische Zusammenarbeit zwischen Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen zu fördern und wo immer möglich zu verbessern. Die Elternvertreter in den Konferenzen informieren den Schulelternrat über die Beschlüsse der Konferenzen. Die Klassenelternvertreter können im Schulelternrat regelmäßig über ihre Tätigkeiten unter Wahrung etwa gebotener Vertraulichkeit berichten.

 

Beim Kreiselternrat Wittmund kann man sich auch noch einmal ausführlicher informieren. 

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